Im Rahmen der Sitzung des Bürgerausschusses am 26. Januar 2005 liegt ein Beschlussvorschlag zur Bestellung von Schriftführern vor. Gemäß § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW ist für die Empfehlungen des Bürgerausschusses eine Niederschrift zu erstellen, die von der Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, für die Dauer der aktuellen Wahlperiode eine Schriftführerin zu bestellen. Zudem soll eine Stellvertretung für diese Funktion ernannt werden. Die zuständige Fachabteilung, der Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit, ist für die Geschäftsführung des Bürgerausschusses verantwortlich und schlägt daher vor, die Schriftführer aus diesem Bereich zu bestellen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.