Die Sitzungsvorlage 2005/313 befasst sich mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), welches im Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Das Gesetz enthält Regelungen zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Verbesserung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter sowie zur Konkretisierung des Nachrangprinzips. Durch die Neuregelungen soll die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz der Jugendämter gestärkt werden, unter anderem durch striktere Leistungsvoraussetzungen bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Zudem sieht das Gesetz eine stärkere Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten vor, wobei die Beiträge nach Einkommensgruppen gestaffelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt, jedoch keine Entlastungseffekte für die Jugendhilfehaushalte der Kommunen erwartet werden. Dies begründet sich zum einen durch eine geänderte Rechtsauffassung, wonach die Zuständigkeit der Jugendämter nun auch volljährige junge Menschen mit seelischer Behinderung umfasst, wenn sie ab 18 Jahren Hilfen nach § 35a SGB VIII erhalten. Zum anderen bleibt die praktische Umsetzung der vorrangigen Zuständigkeit der Schulen bei Teilleistungsstörungen in Nordrhein-Westfalen noch ungeklärt. Die Umsetzung der neuen Kostenheranziehungsverfahren kann zudem zunächst zu einem Mehraufwand in der Verwaltung führen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.