Im Kommunalwahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel steht die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Integrationsrates am 21. November 2004 zur Beratung vor. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2004/251 befasst sich mit der Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Gemäß der geltenden Wahlordnung der Stadt Castrop-Rauxel mussten Wahlvorschläge für den Integrationsrat bis zum 48. Tag vor der Wahl, spätestens jedoch bis zum 4. Oktober 2004 um 18 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Die Verwaltung hat die bis zum genannten Termin eingegangenen Vorschläge auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die eingereichten Wahlvorschläge keinen Anlass zu Beanstandungen gaben.
Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung ist die Einhaltung der Unterstützungsanforderungen. Laut Wahlordnung muss jeder Wahlvorschlag von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Prüfung durch die zuständige Stelle ergab, dass jedem der eingereichten Vorschläge die erforderlichen fünf Unterstützungsunterschriften beigefügt waren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl am 21. November 2004 zuzulassen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht festgestellt.