Im Kommunalwahlausschuss wurde die Feststellung des Wahlergebnisses zur Stichwahl des Bürgermeisters vom 10. Oktober 2004 behandelt. Gemäß der vorliegenden Tischvorlage mit der Nummer 2004/256 wurde der Beschluss gefasst, dass der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt gilt.
Die statistischen Daten der Wahl zeigen, dass sich 62.703 Personen wahlberechtigt waren. Von diesen Personen nahmen 27.186 Wähler an der Wahl teil. Es wurden 286 ungültige Stimmen verzeichnet, woraus sich eine Gesamtzahl von 26.900 gültigen Stimmen ergibt. Bei der Auswertung der Stimmenanteile erzielte ein Bewerber 12.468 Stimmen, während der andere Bewerber 14.432 Stimmen erhielt.
Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes, wonach bei einer Stichwahl der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt gilt, stellt der Ausschuss die Wahl des entsprechenden Bewerbers fest. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Federführung für diesen Vorgang lag beim Kommunalwahlausschuss.