In der Sitzungsvorlage 2004/339 des Rechnungsprüfungsausschusses geht es um die Bestellung der Schriftführer für die Niederschriften des Gremiums für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dortigen Regelungen sind die Beschlüsse der Ausschüsse in einer Niederschrift festzuhalten, welche neben dem Vorsitzenden auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Da die für den Rat geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Ausschüsse übertragen werden, ist die Bestellung einer Person für die Schriftführung sowie einer Vertretung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, die Funktion des Schriftführers durch einen Stadtamtmann zu besetzen. Als Stellvertreter für diese Tätigkeit soll ein Stadtoberinspektor bestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Personen gemäß den einschlägigen Paragrafen der Gemeindeordnung für die Dauer der Wahlperiode zu legitimieren. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht angegeben.