Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) liegt dem Rechnungsprüfungsausschuss ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Prüfungsaufgaben und der personellen Ausstattung vor. Der Ausschuss beabsichtigt, die Eröffnungsbilanz 2008 sowie die darauffolgenden Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des NKF durch die örtliche Rechnungsprüfung prüfen zu lassen.
Die Vorlage begründet diesen Schritt mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Durch das neue Rechnungswesen entstehen neue Prüfungsaufgaben, die über die klassische kameralistische Rechnungsprüfung hinausgehen und eine spezialisierte Prüfung der Planungs-, Buchungs- und Abschlussebene erfordern.
Um den steigenden Prüfungsbedarf zu bewältigen, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss die Einrichtung und zeitnahe Besetzung einer zusätzlichen Stelle für einen Verwaltungsprüfer im Bereich Rechnungsprüfung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorhandenen Kapazitäten durch die neuen Aufgaben sowie den Ausfall einer Stelle durch den Eintritt eines Rechnungsprüfers in den Ruhestand nicht ausreichen, um sämtliche Prüfaufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Eine zusätzliche Stelle nach der Entgeltgruppe A 11 würde zu jährlichen Personalkosten von etwa 57.700 Euro führen. Als Alternative zur internen personellen Erweiterung wird die Beauftragung externer Wirtschaftsprüfer angeführt, was jedoch voraussichtlich mit höheren Kosten verbunden wäre.