Der Rechnungsprüfungsausschuss befasst sich mit der Bestellung eines neuen Schriftführers für seine Sitzungen. Die Vorlage 2007/098 begründet die Notwendigkeit einer Neubesetzung, da die bisherige Funktion durch den Tod des ehemaligen Schriftführers am 21. Januar 2007 vakant geworden ist.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Beschlüsse der Ausschüsse in einer Niederschrift festzuhalten, die neben dem Vorsitzenden auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Verwaltung schlägt vor, diese Aufgabe bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode durch einen Stadtoberinspektor wahrnehmen zu lassen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Bestellung des entsprechenden Mitarbeiters vor, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrates. Die Entscheidung ist als Tagesordnungspunkt 1 für die nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19. April 2007 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden in der Vorlage nicht angegeben.