Die Sitzungsvorlage 2010/129 befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel, die am 7. Februar 2010 stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vor, die Wahl als gültig zu bestätigen.
Grundlage für diesen Vorgang ist die entsprechende Rechtslage in der Wahlordnung der Stadt sowie im Kommunalwahlgesetz. Der Kommunalwahlausschuss hatte das Wahlergebnis bereits am 9. Februar 2010 festgestellt. Nach der amtlichen Bekanntmachung des Ergebnisses am 11. Februar 2010 war gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Frist von einem Monat für Einsprüche vorgesehen. Da innerhalb dieser Frist keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind, liegt der Rat der Stadt nun gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes in der Verantwortung, nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die endgültige Gültigkeit zu entscheiden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 28. April 2010 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. April 2010 vorgesehen.