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Tagesordnung
- 1Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 25.05.2014Zur Vorlage · 2014/144 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2014/144 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 25. Mai 2014. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die in den Wahlbezirken direkt gewählten Bewerber sowie die aus den Reservelisten gewählten Bewerber feststellt. Zudem soll die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen gemäß den entsprechenden Anlagen bestätigt werden.
Gemäß der Kommunalwahlordnung ist der Ausschuss dazu befugt, die Zahl der Wahlberechtigten, die Anzahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen festzustellen. Dies umfasst auch die Ermittlung der Stimmenzahlen in den einzelnen Wahlbezirken und im gesamten Wahlgebiet sowie die Zuteilung der Sitze an die Parteien und Wählergruppen.
Nach dem Kommunalwahlgesetz ist der Wahlausschuss an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und ist lediglich zur Korrektur von Rechenfehlern berechtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Bedenken gegen Entscheidungen der Wahlvorstände bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen vorzutragen und diese in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. Die abschließende Prüfung etwaiger Einsprüche sowie die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl obliegt dem neu gewählten Rat der Stadt nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss. Finanzielle Auswirkungen durch diese Vorlage ergeben sich nicht.
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- 2Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel am 25.05.2014Zur Vorlage · 2014/145 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kommunalwahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel steht die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat vom 25. Mai 2014 auf der Tagesordnung. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2014/145 dient der offiziellen Bestätigung der Wahlergebnisse.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die gewählten Migrantenvertreter sowie die Verteilung der gültigen Stimmen auf die beteiligten Wählergruppen feststellt. Die Grundlage für diese Feststellung bilden die in der Anlage aufgeführten Daten. Gemäß der geltenden Wahlordnung und der Kommunalwahlordnung umfasst die Feststellung unter anderem die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien und Wählergruppen sowie die daraus resultierende Sitzverteilung dokumentiert.
Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen des Wahlvorstands gebunden und ist lediglich dazu befugt, Rechenfehler zu korrigieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Bedenken gegen Entscheidungen des Wahlvorstands bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen vorzutragen und diese in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. Für die abschließende Prüfung etwaiger Einsprüche sowie die Prüfung der Wahlgültigkeit ist nach erfolgter Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der neu gewählte Rat der Stadt zuständig. Finanzielle Auswirkungen durch diese Feststellung ergeben sich nicht.
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