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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf Jahresabschluss 2014Zur Vorlage · 2015/155 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/155 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz, den Anhang sowie einen Lagebericht. Die Teilrechnungen werden erst nach der Prüfung und Testierung Bestandteil des endgültigen Abschlusses.
Nach den vorliegenden Zahlen stellt sich das vorläufige Jahresergebnis für 2014 mit einem Defizit von 9.113.897,57 Euro dar. Im Vergleich zum geplanten Ergebnis von -15.494.005,00 Euro ergibt sich eine Differenz von 6.380.107,43 Euro.
Der Bereich Finanzen weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entwurf um ein vorläufiges Ergebnis handelt, solange die endgültige Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen CONCUNIA noch aussteht. Es wird darauf hingewiesen, dass an einzelnen Bilanzpositionen noch Änderungen möglich sind. Dies betrifft insbesondere notwendige Umbuchungen im Bereich der Forderungen, das Nachbuchen fehlender Unterlagen, etwa im Bereich des Straßeninfrastrukturvermögens sowie abschließende Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis nimmt und den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist.
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- 3Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 31.03.2015Zur Vorlage · 2015/117 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/117 enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 mit dem Stand vom 31. März 2015. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 18. November 2014 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 beschlossen. Dieser Plan wurde durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 24. März 2015 genehmigt.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen der Bezirksregierung spätestens zum 1. Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres zur Genehmigung vorgelegt werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März bei der Bezirksregierung einzureichen ist, wobei die Frist hierfür der 15. April ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der der Bezirksregierung Münster am 15. April 2015 vorgelegt wurde, inklusive der dazugehörigen Anlagen, zur Kenntnis zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 zum Stand 31. März 2015 zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Hauptdokument|20150504102908|20150504103020|20150504102914|20150504102920|20150504102924|20150504102929|20150504102942|20150504103004|20150504103012|20150504103015
- 4Finanzcontrolling: Bericht Unternehmenszentrale Stand 15.03.2015Zur Vorlage · 2015/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/143 des Haupt- und Finanzausschusses enthält den Bericht zum Finanzcontrolling der Unternehmenszentrale mit Stand vom 15. März 2015. Der Bericht legt die prognostizierten Entwicklungen der Teilergebnishaushalte sowie der Teilfinanzhaushalte dar.
In den Teilergebnishaushalten der Unternehmenszentrale werden derzeit Verbesserungen in der Höhe von insgesamt 468.999 Euro prognostiziert. Innerhalb der Allgemeinen Finanzwirtschaft zeigen sich Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von 800.000 Euro. Zudem werden Mehrerträge bei der Hundesteuer, die Erstattung der Gewerbesteuerumlage sowie eine Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit ausgewiesen. Diesen Entwicklungen stehen Verschlechterungen bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas in Höhe von 385.584 Euro gegenüber. Des Weiteren sind Erhöhungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage und der allgemeinen Umlage für die SGB II Beteiligung sowie ein geringerer Ertrag aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen verzeichnet.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik wird eine Verbesserung von 78.959 Euro erwartet, die auf einer Erstattung aus dem Jahresabschluss 2014 der GKD Recklinghausen basiert.
Für die Teilfinanzhaushalte der Unternehmenszentrale werden Verbesserungen von insgesamt 532.682 Euro prognostiziert. Die Differenz von 63.683 Euro zwischen den Verbesserungen der Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalte resultiert aus investiven Minderauszahlungen, die sich aus Veränderungen in den Produktgruppen 61.01 und 51.06 ergeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.03.2015Zur Vorlage · 2015/144 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/144 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. März 2015 vor. Aus den Fachbereichen wurden für die jeweiligen Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Gesamthöhe von 131.287 Euro gemeldet, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Verbesserungen von 65.087 Euro prognostiziert werden.
Innerhalb der Unternehmenszentrale zeigen sich in der Produktgruppe für allgemeine Finanzwirtschaft deutliche Veränderungen. Hier werden Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von 800.000 Euro sowie Mehrerträge bei der Hundesteuer und der Erstattung der Gewerbesteuerumlage erwartet. Dem stehen Mindererträge bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie erhöhte Auszahlungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage und der SGB II Beteiligung gegenüber. Insgesamt ergibt sich für diese Produktgruppe eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung um 391.540 Euro. In der Produktgruppe für Informations- und Kommunikationstechnik wird ein Anteil aus einem Überschuss der GKD Recklinghausen in Höhe von 78.959 Euro erwartet.
Im Bereich der Betriebe werden unterschiedliche Entwicklungen verzeichnet. Bei Betrieb 2 ist aufgrund steigender Flüchtlingszahlen mit einem zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen, zudem führen Überweisungen von Betriebskosten aus dem Vorjahr zu einem Fehlbetrag in der Finanzrechnung der Kinder- und Jugendarbeit. Bei Betrieb 3 wird aufgrund der weiteren schulischen Nutzung bestimmter Gebäude eine Verschlechterung der Haushalte um 337.712 Euro prognostiziert. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 6Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525800 - Erstattung an private Unternehmen - in Höhe von 112.384,31 €.Zur Vorlage · 2015/118 · Sitzungsvorlage
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- 7Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.531700 - Zuschüsse an sonstige private Unternehmen - in Höhe von 92.000 €.Zur Vorlage · 2015/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/134 sieht die Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 92.000 Euro vor. Der Betrag soll der Buchungsstelle für Zuschüsse an sonstige private Unternehmen zugeführt werden. Die Grundlage für diesen Antrag ist die Mitteilung der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH über einen zusätzlichen Mittelbedarf für das Jahr 2015.
Der Bedarf setzt sich aus zwei wesentlichen Positionen zusammen. Zum einen erhöhen sich die Aufwendungen für Versicherungen um etwa 12.000 Euro, da die Gesellschaft als Pächterin einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen Sturmschäden an den Hallen übernehmen muss. Zum anderen werden für das Haus der Wirtschaft voraussichtlich Kosten in Höhe von 80.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Diese umfassen die Sanierung von Fassade, Dach und Fenstern, um Feuchtigkeitsschäden zu beheben und die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen.
Die Deckung dieser Mehrausgaben im Ergebnisplan sowie der entsprechenden Mehrauszahlungen im Finanzplan soll durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Kassenkredite erfolgen. Da die beantragte Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro gemäß der Haushaltssatzung überschreitet, ist die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 8Finanzierung der Trägeranteile für 1,5 weitere Gruppen des Ev. Kirchenkreises Herne in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/053 sieht die Schaffung von insgesamt 1,5 zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Castrop-Rauxel vor. Konkret ist die Einrichtung einer vollen Gruppe des Gruppentyps III in der Kita Borghagener Straße sowie einer halben Gruppe des gleichen Typs in der Kita Emscherbruch geplant. Der Start der neuen Gruppen ist zum 01. August 2015 vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen. Da im Kindergartenjahr 2014/2015 ein Platzdefizit von etwa 140 Plätzen bestand, wurden bisher Überbelegungen und Ausnahmegenehmigungen genutzt, um den Bedarf zu decken. Die Erweiterung der Gruppen soll diese Überbelegungen abbauen.
Der Ev. Kirchenkreis Herne hat beantragt, dass die Stadt Castrop-Rauxel die Trägeranteile für diese 1,5 Gruppen übernimmt. Während der Trägeranteil bei kirchlichen Einrichtungen derzeit bei 12 % liegt, würde dieser bei einer Übernahme durch die Stadt auf 21 % steigen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 201s belaufen sich auf einen zusätzlichen städtischen Mittelbedarf von etwa 39.008,83 Euro. Für das Jahr 2016 und die Folgejahre wird mit einem jährlichen städtischen Eigenanteil von etwa 93.621,20 Euro gerechnet. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 9Verlängerung der Gültigkeit des Frauenförderplans 2010Zur Vorlage · 2015/120 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gültigkeitsdauer des aktuellen Frauenförderplans 2010 verlängern. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die Geltungsdauer des bestehenden Plans bis spätestens zum 31. Mai 2016 auszudehnen.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2013, der eine vorläufige Verlängerung des Plans bis zum 31. Mai 2015 vorsah. Diese Frist war an die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen gekoppelt. Da die gesetzliche Neuregelung auf Landesebene bislang nicht erfolgt ist, soll die zeitliche Ausdehnung sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben bei der anstehenden Aktualisierung und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung berücksichtigt werden können. Eine entsprechende Vorlage zur Neufassung des Plans soll dem Rat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Mitbestimmungsverfahren gemäß dem Personalvertretungsgesetz NRW wurde bereits eingeleitet. Für die Verlängerung der Gültigkeit des Frauenförderplans ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 10Neufassung der VerwaltungsgebührensatzungZur Vorlage · 2015/108 · Sitzungsvorlage
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- 11Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.521705 (Instandhaltung der Grundstücke u. bauliche Anlagen)Zur Vorlage · 2015/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird um die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 144.649,96 Euro gebeten. Dieser Betrag betrifft die Buchungsstelle für die Instandhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen.
Ein Teil der Summe in Höhe von 92.649,96 Euro ist notwendig, um die ordnungsgemäße Sachkontierung der Sanierung der Treppenanlage an der Marktschule Ickern abzuschließen. Da die Leistungen im Jahr 2014 in Höhe von 107.550,96 Euro erbracht wurden, die Schlussrechnung jedoch insgesamt 200.200,92 Euro beträgt, muss der Differenzbetrag im Haushaltsjahr 2015 ausgewiesen werden. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für die bauliche Unterhaltung von Grundstücken sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzhaushalt.
Ein weiterer Teil der überplanmäßigen Mittel beläuft sich auf 52.000 Euro und ist für bauliche Maßnahmen an der Johannes Rau Realschule im Rahmen der Sekundarschule II vorgesehen. Die Finanzierung dieser Position wurde bereits durch Minderauszahlungen bei den Kassenkrediten sichergestellt.
Da die beantragte Überschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2014nicht öffentlich
- 2Beraterausschreibung Stadtmittelpunktnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 5Informationen der Sparkasse Vest Recklinghausen zum Thema Gewinnausschüttungnicht öffentlich