Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen einer Tischvorlage das Ergebnis der Stichwahl zum Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel vom 27. September 2015 förmlich festgestellt. Bei insgesamt 61.438 Wahlberechtigten gab es 20.819 abgegebene Stimmen. Davon waren 20.525 Stimmen gültig, während 294 Stimmen als ungültig gezählt wurden.
Die Stimmenverteilung auf die beiden Bewerber lautete wie folgt: Der Bewerber der SPD erhielt 10.790 Stimmen, während der Bewerber der CDU/FWI 9.735 Stimmen erzielte. Da der Bewerber der SPD die höchste Stimmenzahl der gültigen Stimmen erhalten hat, stellte der Ausschuss fest, dass dieser zum Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel gewählt ist.
Die Ermittlung der Ergebnisse in den Stimmbezirken erfolgte durch die Wahlvorstände, welche die Stimmen gezählt und über deren Gültigkeit entschieden haben. Dem Kommunalwahlausschuss obliegt die Aufgabe der förmlichen Feststellung, wobei er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden ist und lediglich zur Korrektur von Rechenfehlern berechtigt ist. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes ist das Wahlergebnis öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte, die Leitungen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch erheben. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage liegt nicht vor.