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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer BZur Vorlage · 2015/094 · Sitzungsvorlage
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- 3Entwurf Jahresabschluss 2014Zur Vorlage · 2015/155 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/155 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz, den Anhang sowie einen Lagebericht. Die Teilrechnungen werden erst nach der Prüfung und Testierung Bestandteil des endgültigen Abschlusses.
Nach den vorliegenden Zahlen stellt sich das vorläufige Jahresergebnis für 2014 mit einem Defizit von 9.113.897,57 Euro dar. Im Vergleich zum geplanten Ergebnis von -15.494.005,00 Euro ergibt sich eine Differenz von 6.380.107,43 Euro.
Der Bereich Finanzen weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entwurf um ein vorläufiges Ergebnis handelt, solange die endgültige Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen CONCUNIA noch aussteht. Es wird darauf hingewiesen, dass an einzelnen Bilanzpositionen noch Änderungen möglich sind. Dies betrifft insbesondere notwendige Umbuchungen im Bereich der Forderungen, das Nachbuchen fehlender Unterlagen, etwa im Bereich des Straßeninfrastrukturvermögens sowie abschließende Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis nimmt und den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 31.03.2015Zur Vorlage · 2015/117 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/117 enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 mit dem Stand vom 31. März 2015. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 18. November 2014 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 beschlossen. Dieser Plan wurde durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 24. März 2015 genehmigt.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen der Bezirksregierung spätestens zum 1. Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres zur Genehmigung vorgelegt werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März bei der Bezirksregierung einzureichen ist, wobei die Frist hierfür der 15. April ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der der Bezirksregierung Münster am 15. April 2015 vorgelegt wurde, inklusive der dazugehörigen Anlagen, zur Kenntnis zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 zum Stand 31. März 2015 zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Hauptdokument|20150504102908|20150504103020|20150504102914|20150504102920|20150504102924|20150504102929|20150504102942|20150504103004|20150504103012|20150504103015
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.03.2015Zur Vorlage · 2015/144 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/144 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. März 2015 vor. Aus den Fachbereichen wurden für die jeweiligen Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Gesamthöhe von 131.287 Euro gemeldet, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Verbesserungen von 65.087 Euro prognostiziert werden.
Innerhalb der Unternehmenszentrale zeigen sich in der Produktgruppe für allgemeine Finanzwirtschaft deutliche Veränderungen. Hier werden Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von 800.000 Euro sowie Mehrerträge bei der Hundesteuer und der Erstattung der Gewerbesteuerumlage erwartet. Dem stehen Mindererträge bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie erhöhte Auszahlungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage und der SGB II Beteiligung gegenüber. Insgesamt ergibt sich für diese Produktgruppe eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung um 391.540 Euro. In der Produktgruppe für Informations- und Kommunikationstechnik wird ein Anteil aus einem Überschuss der GKD Recklinghausen in Höhe von 78.959 Euro erwartet.
Im Bereich der Betriebe werden unterschiedliche Entwicklungen verzeichnet. Bei Betrieb 2 ist aufgrund steigender Flüchtlingszahlen mit einem zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen, zudem führen Überweisungen von Betriebskosten aus dem Vorjahr zu einem Fehlbetrag in der Finanzrechnung der Kinder- und Jugendarbeit. Bei Betrieb 3 wird aufgrund der weiteren schulischen Nutzung bestimmter Gebäude eine Verschlechterung der Haushalte um 337.712 Euro prognostiziert. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 6Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525800 - Erstattung an private Unternehmen - in Höhe von 112.384,31 €.Zur Vorlage · 2015/118 · Sitzungsvorlage
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- 7Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.531700 - Zuschüsse an sonstige private Unternehmen - in Höhe von 92.000 €.Zur Vorlage · 2015/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/134 sieht die Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 92.000 Euro vor. Der Betrag soll der Buchungsstelle für Zuschüsse an sonstige private Unternehmen zugeführt werden. Die Grundlage für diesen Antrag ist die Mitteilung der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH über einen zusätzlichen Mittelbedarf für das Jahr 2015.
Der Bedarf setzt sich aus zwei wesentlichen Positionen zusammen. Zum einen erhöhen sich die Aufwendungen für Versicherungen um etwa 12.000 Euro, da die Gesellschaft als Pächterin einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen Sturmschäden an den Hallen übernehmen muss. Zum anderen werden für das Haus der Wirtschaft voraussichtlich Kosten in Höhe von 80.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Diese umfassen die Sanierung von Fassade, Dach und Fenstern, um Feuchtigkeitsschäden zu beheben und die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen.
Die Deckung dieser Mehrausgaben im Ergebnisplan sowie der entsprechenden Mehrauszahlungen im Finanzplan soll durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Kassenkredite erfolgen. Da die beantragte Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro gemäß der Haushaltssatzung überschreitet, ist die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 8Finanzierung der Trägeranteile für 1,5 weitere Gruppen des Ev. Kirchenkreises Herne in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/053 sieht die Schaffung von insgesamt 1,5 zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Castrop-Rauxel vor. Konkret ist die Einrichtung einer vollen Gruppe des Gruppentyps III in der Kita Borghagener Straße sowie einer halben Gruppe des gleichen Typs in der Kita Emscherbruch geplant. Der Start der neuen Gruppen ist zum 01. August 2015 vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen. Da im Kindergartenjahr 2014/2015 ein Platzdefizit von etwa 140 Plätzen bestand, wurden bisher Überbelegungen und Ausnahmegenehmigungen genutzt, um den Bedarf zu decken. Die Erweiterung der Gruppen soll diese Überbelegungen abbauen.
Der Ev. Kirchenkreis Herne hat beantragt, dass die Stadt Castrop-Rauxel die Trägeranteile für diese 1,5 Gruppen übernimmt. Während der Trägeranteil bei kirchlichen Einrichtungen derzeit bei 12 % liegt, würde dieser bei einer Übernahme durch die Stadt auf 21 % steigen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 201s belaufen sich auf einen zusätzlichen städtischen Mittelbedarf von etwa 39.008,83 Euro. Für das Jahr 2016 und die Folgejahre wird mit einem jährlichen städtischen Eigenanteil von etwa 93.621,20 Euro gerechnet. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 9Verlängerung der Gültigkeit des Frauenförderplans 2010Zur Vorlage · 2015/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gültigkeitsdauer des aktuellen Frauenförderplans 2010 verlängern. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die Geltungsdauer des bestehenden Plans bis spätestens zum 31. Mai 2016 auszudehnen.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2013, der eine vorläufige Verlängerung des Plans bis zum 31. Mai 2015 vorsah. Diese Frist war an die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen gekoppelt. Da die gesetzliche Neuregelung auf Landesebene bislang nicht erfolgt ist, soll die zeitliche Ausdehnung sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben bei der anstehenden Aktualisierung und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung berücksichtigt werden können. Eine entsprechende Vorlage zur Neufassung des Plans soll dem Rat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Mitbestimmungsverfahren gemäß dem Personalvertretungsgesetz NRW wurde bereits eingeleitet. Für die Verlängerung der Gültigkeit des Frauenförderplans ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 10Neufassung der VerwaltungsgebührensatzungZur Vorlage · 2015/108 · Sitzungsvorlage
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- 11Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.521705 (Instandhaltung der Grundstücke u. bauliche Anlagen)Zur Vorlage · 2015/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird um die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 144.649,96 Euro gebeten. Dieser Betrag betrifft die Buchungsstelle für die Instandhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen.
Ein Teil der Summe in Höhe von 92.649,96 Euro ist notwendig, um die ordnungsgemäße Sachkontierung der Sanierung der Treppenanlage an der Marktschule Ickern abzuschließen. Da die Leistungen im Jahr 2014 in Höhe von 107.550,96 Euro erbracht wurden, die Schlussrechnung jedoch insgesamt 200.200,92 Euro beträgt, muss der Differenzbetrag im Haushaltsjahr 2015 ausgewiesen werden. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für die bauliche Unterhaltung von Grundstücken sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzhaushalt.
Ein weiterer Teil der überplanmäßigen Mittel beläuft sich auf 52.000 Euro und ist für bauliche Maßnahmen an der Johannes Rau Realschule im Rahmen der Sekundarschule II vorgesehen. Die Finanzierung dieser Position wurde bereits durch Minderauszahlungen bei den Kassenkrediten sichergestellt.
Da die beantragte Überschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 12Auswirkungen des 2. KiBiZ-Änderungsgesetzes mit Wirkung vom 01.08.2014; Änderung der Elternbeitragssatzung und der OGS-SatzungZur Vorlage · 2015/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/131 sieht die Änderung der Elternbeitragssatzung sowie der OGS-Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für die Anpassungen sind die Auswirkungen des zweiten KiBiZ-Änderungsgesetzes, welches mit Wirkung zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Durch diese gesetzliche Neuregelung werden Kinder, die aus erheblichen gesundheitlichen Gründen gemäß Schulgesetz NRW für ein Jahr zurückgestellt werden, ausnahmsweise für zwei Jahre von der Beitragspflicht befreit.
Die Verwaltung führt aus, dass diese Fälle seltene Ausnahmen darstellen und somit keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden weitere geringfügige Änderungen im Satzungstext empfohlen. Diese dienen der Konkretisierung und rechtlichen Absicherung der Satzungen für verschiedene Fallvarianten.
Zudem wird vorgeschlagen, die Regelung zur Beitragspflicht in den Satzungen zu präzisieren. Künftig sollen die Eltern, mit denen das Kind zusammenlebt, beitragspflichtig sein; lebt das Kind überwiegend bei nur einem Elternteil, tritt dieser an die Stelle der Eltern. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft treten, um die zeitliche Wirksamkeit des KiBiZ-Änderungsgesetzes abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Anpassungen keinen Einfluss auf bereits bestehende oder zukünftige Beitragsbescheide haben.
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- 13Bebauungsplan Nr. 147a Teil 2 Planbereich: „Klöcknerstraße/Ohmstraße/Ochsenkamp“ hier: Beschluss zur Einstellung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 2015/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 147a Teil 2, Planbereich „Klöcknerstraße/Ohmstraße/Ochsenkamp“, einstellen. Die entsprechende Sitzungsvorlage der Verwaltung wurde für die Sitzungen des Betriebsausschusses 3 sowie des Rates der Stadt im Juni 2015 vorbereitet.
Der Hintergrund des Beschlussvorschlags liegt in der veränderten Planungssituation im betreffenden Gebiet. Ursprünglich hatte der Betriebsausschuss 3 im Februar 2007 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und im September 2010 eine Aufteilung des Geltungsbereichs in die Teilbereiche 1 und 2 festgelegt. Während das Verfahren für den ersten Teil bereits rechtskräftig abgeschlossen wurde, wird für einen Teil des zweiten Bereichs derzeit der Bebauungsplan Nr. 240 für die „Ohmstraße“ aufgestellt, um eine wohnbauliche Nachnutzung vorzubereiten.
Für die verbleibenden Flächen des Planbereichs Nr. 147a Teil 2 wird laut Verwaltung kein Planungserfordernis mehr gesehen. Da die Flächen nahezu vollständig bebaut sind, besteht laut Vorlage keine Notwendigkeit für eine Steuerung durch einen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben soll sich in diesem Bereich künftig nach den Regelungen des § 34 BauGB bemessen. Eine haushaltsmäßige Berührung des Vorhabens wird nicht angegeben.
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- 14Bebauungsplan Nr. 236 Planbereich „Am Hasenwinkel“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 236 für den Planbereich „Am Hasenwinkel“ entscheiden. Das rund 1,6 Hektar große Areal im Stadtteil Schwerin, welches sich zwischen dem Hammerkopfturm Schacht 3 der ehemaligen Zeche Erin und der Straße „Am Hasenwinkel“ befindet, soll einer Wohnbebauung zugeführt werden. Ziel der Planung ist die Innenentwicklung durch die Nachverdichtung des Siedlungsbereichs Schwerins sowie die Wiedernutzbarmachung einer derzeit brachliegenden Fläche.
Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, in dem der Bau von etwa acht maximal zweigeschossigen Einzelhäusern auf großzügigen Grundstücken ermöglicht werden soll. Nutzungen wie Gewerbe, Tankstellen oder Beherbergungsbetriebe sind im Plan ausgeschlossen. Die bauliche Entwicklung soll sich durch Vorgaben zur Fassaden- und Dachgestaltung sowie durch die Begrenzung der Gebäudehöhen in das bestehende Ensemble aus Baudenkmälern und Baumbestand einfügen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen. Zudem sollen redaktionelle Änderungen, die unter anderem auf Ergebnisse aus Artenschutz- und Geotechnikgutachten basieren, in den Plan und die Begründung aufgenommen werden. Mit dem Satzungsbeschluss wird die rechtliche Grundlage für die geplante Wohnbebauung geschaffen. Die Verwaltung geht davon aus, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, wobei die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen auf etwa 9.900 Euro geschätzt werden.
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Hauptdokument|20150520184950|20150521073457|20150521153801|20150521153826|20150521153846|20150521153908|20150521153914|20150521153919
- 15Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2013
- 16Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2015 bis 2020 hier: Bestellung der DelegiertenZur Vorlage · 2015/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/158 befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Wahlperiode 2015 bis 2020. Da die Amtsperiode der bisherigen Delegierten mit Beginn der Genossenschaftsversammlung am 18. November 2015 endet, steht die Bestellung neuer Vertreter an.
Auf Grundlage der Satzung der Emschergenossenschaft und der entsprechenden Beitragseinheiten ist die Stadt Castrop-Rauxel berechtigt, drei Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden. Die Vorlage legt fest, dass die Auswahl und Wahl der zu berufenden Personen in der Sitzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb erfolgt. Der Rat der Stadt soll anschließend die Delegierten auf Basis voller Beitragseinheiten wählen.
Die Vorlage führt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Emschergenossenschaftsgesetzes an. Demnach können nur Personen als Delegierte entsandt werden, die selbst Mitglied der Emschergenossenschaft sind, bei einem Mitglied beruflich tätig sind oder den Organen eines Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen, ist ausgeschlossen. Zudem dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden, wobei hauptamtliche Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung gelten. Sachkundige Bürger und Bezirksvertreter sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht vertretungsberechtigt.
Für die Stadt Castrop-Rauxel waren in der vorangegangenen Wahlperiode 2010/2015 zwei Ratsmitglieder sowie ein Mitglied des Vorstands des EUV Stadtbetrieb als Direktdelegierte tätig. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 17Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU und FWI vom 27.05.2015 hier: Ratsbürgerentscheid zur Frage 'Soll die Fußgängerzone in der Castroper Altstadt dauerhaft für Fahrradfahrer ganztägig zur Befahrung freigegeben werden?'Zur Vorlage · 2015/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/160 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen CDU und FWI, der am 27. Mai 2015 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids.
Die konkrete Fragestellung für diesen Entscheid lautet, ob die Fußgängerzone in der Castroper Altstadt dauerhaft und ganztägig für die Befahrung durch Fahrradfahrer freigegeben werden soll. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Mißbilligung von Äußerungen eines RatsmitgliedsZur Vorlage · 2015/116 · Sitzungsvorlage
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- 19Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 Planbereich: 'Nahversorgungsstandort Pallasstraße, Grutholzstraße' hier: Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 für den Planbereich „Nahversorgungsstandort Pallasstraße, Grutholzstraße“ als Satzung beschließen und die zugehörige Begründung in der geänderten Fassung billigen. Das etwa 0,5 Hektar große Areal im Kreuzungsbereich der Pallasstraße mit der Grutholzstraße soll durch die Ratisbona Projektentwicklung KG als Einzelhandelsstandort mit einem Lebensmittelmarkt und einem Café genutzt werden.
Die Planung dient der Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Rauxel Süd sowie in Teilen von Deininghausen, da im Rahmen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes eine Unterversorgung mit Nahrungsmitteln festgestellt wurde. Das Vorhaben umfasst eine Verkaufsfläche von maximal 799 m² sowie ein Café mit einer Bruttogrundfläche von circa 75 m². Die Erschließung erfolgt über zwei Einfahrten von der Grutholz- und Brilonerstraße, wobei 55 Stellplätze im Osten und Süden des Marktes vorgesehen sind. Zudem wird eine öffentliche Grünfläche als Wegeverbindung zwischen dem Markt und einem geplanten Wohngebiet festgesetzt.
Das Verfahren wurde nach einer Umstellung auf ein vollumfängliches Verfahren inklusive Umweltbericht durchgeführt. Da der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger inzwischen geschlossen und die Grundstücksverfügbarkeit gesichert ist, wird der Satzungsbeschluss nun nachgeholt. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren werden vom Vorhabenträger getragen; der Stadt entstehen keine kassenwirksamen Kosten. Der ökologische Kompensationsbedarf wird über das Ökokonto Obercastrop ausgeglichen.
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Hauptdokument|20150508102734|20150508102851|20150508102908|20150508102940|20150508102953|20150508104259|20150508104314|20150508104342
- 20Wahl der stellvertretenden Mitglieder des KommunalwahlausschussesZur Vorlage · 2015/148 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 18. Juni 2015 liegt die Vorlage 2015/148 zur Neubesetzung des Kommunalwahlausschusses vor. Der Rat wird gebeten, die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung der Ausschussbesetzung zu beschließen. Konkret soll ein Mitglied der Ratsversammlung als Beisitzer durch ein anderes Ratsmitglied ersetzt werden.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Wahl der stellvertretenden Mitglieder für den Kommunalwahlausschuss vor. Nach der Neubildung des Ausschusses nach der Kommunalwahl 2014 wurden bisher keine persönlichen Stellvertreter benannt. Gemäß der Kommunalwahlordnung ist die Stadtverwaltung dazu angehalten, für jeden Beisitzer eine persönliche Vertretung zu wählen, um zu verhindern, dass Personen gleichzeitig mehreren Wahlorganen angehören.
Die verschiedenen Fraktionen haben hierfür bereits entsprechende Vorschläge eingereicht. Die Liste der vorgeschlagenen Stellvertreter umfasst Ratsmitglieder und sachkundige Bürger der SPD, CDU, B90/Die Grünen, FWI und FDP. Die Wahl der Stellvertreter dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Wahlausschusses als Wahlorgan der Stadt Castrop-Rauxel. Eine haushaltsmäßige Berührung der Entscheidung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 21Entsendung Mitglieder des Integrationsrates in die Fachausschüsse.Zur Vorlage · 2015/159 · Sitzungsvorlage
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Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel, Mitglieder des Integrationsrates als Delegierte in die verschiedenen Fachausschüsse zu entsenden. Diese Mitglieder sollen den Status sachkundiger Einwohner beziehungsweise sachkundiger Einwohnerinnen einnehmen. Ein entsprechender Beschluss zur Entsendung von Mitgliedern mit beratender Stimme in die Ausschüsse wurde bereits in der vorangegangenen Ratsperiode gefasst und muss nun für die aktuelle Ratsperiode bis zum Jahr 2020 erneut beschlossen werden.
Die vorgeschlagene Besetzung umfasst Vertreter für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr), den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport). Zudem sollen Mitglieder in den Seniorenbeirat, den Beirat für Menschen mit Behinderung und den Jugendhilfeausschuss entsandt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Regelung der Ausschusszusammensetzung, wobei die Bestellung von sachkundigen Bürgern als beratende Mitglieder im Rahmen der kommunalen Organisationshoheit möglich bleibt. Durch die Entsendung in die Ausschüsse entstehen für die betreffenden beratenden Mitglieder Ansprüche auf Sitzungsgelder und Fahrtkosten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt hat, da die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert ist.
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- 22Umbesetzung im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2015/099 · Sitzungsvorlage
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- 23Umbesetzung im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2015/149 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 18. Juni 2015 wird eine Umbesetzung im Beirat für Menschen mit Behinderung zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage 2015/149 regelt den personellen Wechsel in der Vertretung des Aktionskreises Behinderter und Ihrer Freunde e.V. innerhalb dieses Gremiums.
Nach den vorliegenden Informationen scheidet der bisherige Vertreter des genannten Vereins aus dem Beirat aus, da dieser nicht mehr für den Aktionskreis Behinderter und Ihrer Freunde e.V. im Einsatz ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde für diesen Sitz im Beirat noch keine Neubesetzung der Vertretung vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die beschlossene Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Rat der Stadt ist dazu aufgerufen, die entsprechende Umbesetzung förmlich zu beschließen.
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- 24Antrag CDU-Fraktion vom 30.04.2015_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2015/115 · Sitzungsvorlage
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- 25Antrag der Ratsfraktion SPD vom 28.05.2015_Betreff: AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2015/121 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/121 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion am 28. Mai 2015 gestellt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der personellen Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 18. Juni 2015 vorgesehen. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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- 26Anfragen der Ratsmitglieder
- 27Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2014nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich