Im Rahmen der Umsetzung des Bundespersonenförderungsgesetzes sollen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zwölf weitere Haltestellenpunkte für den öffentlichen Personennahverkehr behindertengerecht ausgebaut werden. Ziel ist es, die Barrierefreiheit der Haltestellen bis zum Jahr 2022 sicherzustellen. Die Grundlage für die Maßnahmen bildet eine im Jahr 2016 durchgeführte Bestandserfassung und Priorisierung, aus der 80 Haltestellenpunkte in städtischer Unterhaltung hervorgingen, an denen bislang keine baulichen Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgenommen wurden.
Die Planung umfasst den Ausbau von Haltestellen in der Heinestraße, der Borghagener Straße, am Weißdorn, am Rathaus/Europaplatz, in der Westheide/Schule sowie an der Kreuzung Holzstraße/Im Sandweg. Für die Umsetzung sollen entsprechende Fördermittel beantragt werden. Bereits für das Jahr 2016 wurden Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRVR) für zehn Haltestellenpunkte beantragt, wobei die Einplanungsmitteilung bereits vorliegt. Zudem wird der Haltestellenpunkt Habinghorster Schulzentrum auf der Lange Straße durch Mittel aus dem KInvFÖG-Programm umgestaltet. Die baulichen Maßnahmen folgen dem Leitfaden 2012 Barrierefreiheit im Straßenraum des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und dem Ausbau zugestimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Mittel wird in der Vorlage nicht angegeben.