Der Kommunalwahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Integrationsrates entscheiden. Grundlage hierfür ist die am 13. März 2025 vom Rat beschlossene Wahlordnung. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 7. Juli 2025 um 18:00 Uhr.
Die Wahlleiterin prüft die eingegangenen Vorschläge auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Wahlordnung und des Kommunalwahlrechts. Im Rahmen dieser Vorprüfung können Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge gegen Verfügungen der Wahlleitung beim Kommunalwahlausschuss vorgehen. Die Verwaltung legt dem Ausschuss alle eingegangenen Vorschläge vor, wobei auch verspätet eingereichte oder offensichtlich ungültige Anträge zur Beratung gestellt werden.
Eine Zurückweisung der Vorschläge ist vorgesehen, wenn diese nach Ablauf der Frist eingehen, auf ungeeigneten Vordrucken eingereicht werden, nicht die erforderliche Anzahl an Unterstützungen aufweisen oder inhaltlich unvollständig sowie unleserlich sind. Die Entscheidung des Ausschusses muss spätestens 48 Tage vor dem Wahltermin in einer öffentlichen Sitzung erfolgen. Zu diesem Termin werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen und bei Bedarf angehört. Die Bekanntgabe der Beschlussfassung erfolgt durch die Wahlleitung unter Angabe der Gründe.