Auflösung der Franz-Hillebrand-Hauptschule ab dem Schuljahr 2013/14
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2012/169 sieht die Auflösung der Franz-Hillebrand-Hauptschule zum Schuljahr 2013/14 vor. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Vorgabe des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, Hauptschulen mit mindestens zwei Zweigen pro Jahrgang zu führen. Da die Schule die erforderliche Mindestzahl in den Klassen 5 und 6 im laufenden Schuljahr 2011/12 nicht erfüllt und auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/13 keine ausreichende Anzahl an Schülern für eine Eingangsklasse erreicht wurde, ist die Fortführung der Zweizügigkeit nicht gewährleistet.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes weist zudem darauf hin, dass aufgrund rückläufiger Schülerzahlen auch in den folgenden Jahren keine ausreichende Klassengröße zu erwarten ist. Die Bezirksregierung Münster hatte die Stadt Castrop-Rauxel bereits im Mai 2011 darauf hingewiesen, dass ab dem Schuljahr 2012/13 keine neuen Schüler in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden dürfen.
Der Beschluss sieht vor, die Schule ab dem 1. August 2013 so aufzulösen, dass keine neuen Schüler in die Klasse 5 aufgenommen werden, während die vorhandenen Schüler so lange wie pädagogisch vertretbar in der Schule verbleiben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendige Genehmigung für diese Maßnahme bei der Bezirksregierung Münster einzuholen. Eine Stellungnahme der Schulkonferenz wird nach Erhalt nachgereicht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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