Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich: „Marktplatz und südliche Innenstadt“ Hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/243 der Verwaltung sieht den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 242 vor. Dieser Plan umfasst den Bereich „Marktplatz und südliche Innenstadt“. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. November 2015 sowie für den Rat der Stadt am 26. November 2015 vorbereitet.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 ist die Aufwertung der Innenstadt sowie der Schutz und die Stärkung der Funktionsfähigkeit des Hauptversorgungszentrums der Altstadt. Die Planung soll einen Image- und Funktionsverlust der Innenstadt verhindern, der durch bodenrechtliche Spannungen oder die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entstehen könnte. Damit unterstützt die Aufstellung die Umsetzung des stadtweiten Zentren- und Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes.
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung der Veränderungssperre als Satzung gemäß den §§ 14 und 16 BauGB vor. Eine solche Sperre ist nach Angaben der Verwaltung notwendig, da die aktuelle planungsrechtliche Lage die Zulassung von Vorhaben ermöglichen würde, welche die Durchführung der geplanten Bebauungsplanung unmöglich machen oder wesentlich erschweren könnten. Die Veränderungssperre dient somit der Sicherung des Planungsprozesses. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170110100248
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151005112651
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151001113141