Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 Tonnen an der Bockenfelder Straße / Grenze Stadtgebiet Dortmund; hier: Bürgerantrag der Eheleute Roland und Thekla Kronsfoth vom 29.07.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 1 wird über einen Bürgerantrag zur Einführung eines Durchfahrtsverbots für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen an der Bockenfelder Straße an der Grenze zum Stadtgebiet Dortmund beraten. Die Antragsteller fordern eine Sperrung der Straße, da die Route laut LKW-Stadtplan der Stadt Dortmund nicht für die Anfahrt zum Gewerbegebiet Merklinde vorgesehen sei. Zudem wird auf Gefährdungen für Fußgänger sowie auf Erschütterungen durch das Überfahren der Mittelinsel hingewiesen.
Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Die Bockenfelder Straße ist als Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Castrop-Rauxel für die ortsverbindende Funktion und als Hauptverkehrsstraße im Masterplan Mobilität eingestuft. Eine Teilentwidmung würde die Rückzahlung von Landeszuschümern aus dem Straßenausbau von 2005 zur Folge haben. Zudem würde eine Umleitung über den Neuen Hellweg einen Umweg von etwa 1,5 bis 2 Kilometern bedeuten, was die Verkehrsbelastung in anderen Bereichen erhöhen könnte.
Zur Behebung der bestehenden Konfliktsituationen an der Mittelinsel wird der Verwaltung die Aufgabe übertragen, ein Konzept mit der Stadt Dortmund abzustimmen. Vorgeschlagen werden die Entfernung der Mittelinsel, deren Absenkung auf eine überfahrbare Höhe oder die Anbringung zusätzlicher Markierungen, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Da die betroffenen Fahrbahnabschnitte im Dortmunder Stadtgebiet liegen, müssten diese Maßnahmen durch die Stadt Dortmund umgesetzt werden.
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