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Sitzungsvorlage

Erlass einer Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel - Wochenmarktsatzung -

2015/290 02.11.2015 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/290 befasst sich mit der Einführung einer neuen Wochenmarktsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen der Aufgabenübertragung an den EUV Stadtbetrieb zum 1. Januar 2014, die unter anderem die Bearbeitung einschlägiger Satzungen umfasst, wurde eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Regelungen vorgenommen. Die bisherige Marktordnung vom Dezember 1991 ist bereits im Jahr 2011 ausgelaufen.

Das Ziel der Neuregelung besteht darin, die ordnungsbehördliche Verordnung auf die zwingend erforderlichen Bestimmungen zu beschränken. Alle weiteren Regelungen sollen künftig in der neuen Marktsatzung festgehalten werden. Die neue Satzung enthält unter anderem erweiterte Bestimmungen zur Reinigung des Marktplatzes sowie Regelungen zur Haftung des Veranstalters, zur Zuteilung von Standplätzen und zur Zulassung einzelner Markthändler. Zudem werden Vorgaben zu Absagen von Veranstaltungen, zum Auf- und Abbau, zum Verhalten auf dem Marktplatz sowie zur Beleuchtung und Stromversorgung ergänzt.

Der Verwaltungsrat ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung für den Erlass von Satzungen im übertragenen Aufgabenbereich zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich des Erlasses von Satzungen besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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