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Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung von Waren zum Wochenmarkt im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel -Wochenmarktverordnung- vom 26.11.2015

2015/293 03.11.2015 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/293 befasst sich mit der Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung von Waren zum Wochenmarkt im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der neuen Wochenmarktverordnung ist es, die rechtliche Grundlage für das Warenangebot auf den lokalen Wochenmärkten zu festigen.

Hintergrund der Vorlage ist, dass die bisherige Marktordnung vom 23. Dezember 1991 nach einer Laufzeit von 20 Jahren Ende 2011 ihre Gültigkeit verloren hat. Die neue Verordnung nutzt die Ermächtigungsgrundlage des § 67 der Gewerbeordnung, um die Zulassung von Waren des täglichen Bedarfs zu regeln und somit ein vielfältiges Angebot sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Aufgaben für die Durchführung von Wochenmärkten und Kirmessen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag vom EUV wahrgenommen.

Während die vorliegende Verordnung die Zulassung der Warenarten regelt, sollen die organisatorischen Abläufe der Wochenmärkte in einer separaten Marktsatzung festgelegt werden. Diese Satzung ist im Verwaltungsrat des EUV für den 25. November 2015 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 die Wochenmarktverordnung zur Kenntnis nimmt und deren Verabschiedung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel in der Sitzung am 26. November 2015 empfiehlt. Finanzielle Auswirkungen durch die Verordnung werden nicht erwartet.

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