Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 04.09.2015 gem. § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW zur Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für die Maßnahme 560 (Errichtung einer Küche für die Mensa in der Sekundarschule, Gebäude Kleine Lönsstraße)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2015 über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beraten, die bereits am 4. September 2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage 2015/217 ist die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung für die Maßnahme 560. Diese Maßnahme umfasst die Errichtung einer Küche für die Mensa in der Sekundarschule im Gebäude in der Kleinen Lönsstraße.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Bereitstellung von insgesamt 78.800 Euro vor. Die Finanzierung der Maßnahme gliedert sich in verschiedene Buchungsstellen auf: Überplanmäßige Mittel in Höhe von 48.200 Euro werden der Buchungsstelle 21.16/0530.783160 zugewiesen. Weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 29.000 Euro sind für die Buchungsstelle 21.16/0530.783100 vorgesehen, während ein Betrag von 1.600 Euro der Buchungsstelle 21.16/0530.783200 zugeordnet wird. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Technischen Beigeordneten unterzeichnet.
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