Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/247 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt zur Kenntnis nimmt, dass der Bürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel als Vertreter im Aufsichtsrat der HCR vertritt.
Die Grundlage für diese Vertretung bildet der Gesellschaftsvertrag der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß § 10 Absatz 4 Buchstabe a dieses Vertrages ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden laut § 10 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich aus dieser Personalentsetzung keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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