Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/249 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung. Der Rat der Stadt soll darüber entscheiden, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft zu benennen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die Vertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates gewählt werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Vertretung in den Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter zu erfolgen hat. Falls weitere Vertreter benannt werden, muss der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung Teil der Vertretung sein.
Bisher wurde die Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat durch den ehemaligen Bürgermeister vertreten. Der Aufsichtsrat der WiN Emscher-Lippe umfasst laut Gesellschaftsvertrag unter anderem die Mitglieder der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die geplante Neubenennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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