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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2016 - Straßenreinigung und Erlass einer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

2015/304 06.11.2015 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/304 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Laut der vorliegenden Kalkulation sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung, insbesondere bei Löhnen und Kfz-Reparaturen, gestiegen. Dies führt zu einer Anpassung der Gebühren für die Sommerreinigung auf 4,34 Euro pro laufendem Meter, was einer Steigerung von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Gebühr für die Winterreinigung beläuft sich auf 1,59 Euro pro laufendem Meter und bleibt damit stabil.

Zusätzlich zur Gebührenanpassung wurde das Straßenverzeichnis in der Anlage 2 der Satzung überarbeitet, um die Zuordnung von Straßen zu den jeweiligen Reinigungsklassen neu zu regeln. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung für den Erlass solcher Satzungen zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich der Satzungserlassung besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Kenntnis nimmt und der beigefügten Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmt.

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