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Sitzungsvorlage

Liquiditätsplanung 2015

2015/172 08.07.2015 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/172 der Stadtkasse befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das Jahr 2015. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Planung zur Kenntnis nehmen. Grundlage für die regelmäßige Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Jahr 2015 wurde dieser Höchstbetrag auf 240 Millionen Euro festgesetzt. Zum 1. Juli 2015 belief sich der tatsächliche Bestand an Kassenkrediten auf 203 Millionen Euro. Die prognostizierte Entwicklung der Kredite ist in der Vorlage bis einschließlich Oktober aufgeführt.

Die Liquiditätsplanung umfasst die Erwartungen an künftige Ausgaben sowie Einnahmen. Die Vorlage führt die wesentlichen betraglich bedeutsamen Posten auf, weist jedoch darauf hin, dass die tatsächlichen Beträge im Jahresverlauf aufgrund unplanbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen können. Ein wesentlicher Faktor bei der Kreditaufnahme ist zudem die Einschätzung der Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit, Fälligkeit und die Strukturierung der Kredite.

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