Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Abrundungssatzung - Planbereich: „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Abrundungssatzung nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf einer Abrundungssatzung für den Planbereich „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. Die Auslegung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein.
Gegenstand der Planung ist eine Fläche von 2.100 m² in der Gemarkung Henrichenburg, die derzeit zum Außenbereich gehört. Ziel der Satzung ist es, diesen Bereich in den bebauten Innenbereich einzubeziehen, um die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Der Träger der Einrichtung beabsichtigt, den Standort zu verlegen, wobei der Neubau an der bestehenden Stelle erfolgen soll, um den laufenden Betrieb nicht zu unterbrechen. Durch die Einbeziehung der Fläche soll der Siedlungsrand abgerundet und eine weitere Zersiedelung des Außenbereichs verhindert werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung des Denkmalschutzes für die Fläche und die vorhandenen Anlagen abgeschlossen. Die zuständigen Behörden ergaben, dass kein Denkmalwert vorliegt, da das historische Wegenetz nicht mehr erkennbar ist und keine künstlerischen oder ortshistorischen Gründe für eine Unterstellung existieren. Ein städtebaulicher Vertrag regelt bereits, dass das Bestandgebäude nach Fertigstellung des Neubaus auf Kosten des Vorhabenträgers abgerissen und die Fläche gärtnerisch aufgewertet wird. Die Stadt Castrop-Rauxel übernimmt durch die Satzung die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung zu steuern.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170809100223
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150911083729
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150911084112
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20150917143957
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20150917144009