Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ Hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 241 im Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ vorgelegt. Das etwa 49 Hektar große Gebiet im Stadtteil Habinghorst erstreckt sich zwischen dem Rhein-Herne-Kanal, der Wartburgstraße, der Emscher und der Kanalstraße. Die Planung erfolgt als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Ziel der Aufstellung ist die Umsetzung des kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes 2010. Durch die Festsetzung sollen Neuansiedlungen von Einzelhandel, die für die zentrale oder Nahversorgung relevant sind, in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Damit soll die Struktur der zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere der Altstadt sowie der Nahversorgungszentren wie Henrichenburg oder Rauxel Nord, gesichert und die Attraktivität der Innenstadt gestärkt werden. Gleichzeitig sollen die Flächen im Plangebiet langfristig für das produzierende Gewerbe, die Industrie sowie für andere Gewerbebetriebe erhalten bleiben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bestehende bauliche Nutzung durch die Planung nicht verändert wird und keine Entschädigungsansprüche zu erwarten sind. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, abgesehen von den Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen. Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
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