Erlass einer Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ -AöR-
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/203 sieht die Erlassung einer ergänzten Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Gegenstand der Vorlage ist die formale Anpassung des Anstaltszwecks gemäß § 2 der Unternehmenssatzung.
Der EUV übernimmt bereits seit geraumer Zeit die Unterhaltung verschiedener Gewässer im Stadtgebiet, wie beispielsweise den Landwehrbach oder den Mühlenbach, sowie Aufgaben im Bereich des Gewässerausbaus, der Wasserführung und des Hochwasserschutzes. Die Durchführung der Gewässerunterhaltung erfolgt dabei als Pflichtaufgabe gemäß § 91 Absatz 1a des Landeswassergesetzes für die Stadt Castrop-Rauxel. Da der EUV diese Tätigkeiten bereits wahrnimmt, ist laut Verwaltung keine formale Aufgabenübertragung erforderlich; die Anpassung der Satzung dient lediglich der expliziten Erwähnung dieser Aufgaben im Unternehmenszweck.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Wahrnehmung der Gewässerunterhaltung durch den EUV sowie die damit verbundene Ergänzung der Satzung beschließt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für den Erlass der Kommunalunternehmenssatzung beim Rat der Stadt, nachdem die Vorlage im Verwaltungsrat beraten wurde. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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