Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. November 2015 liegt die Vorlage 2015/306 zur Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vor. Die Versammlung findet am 14. April 2016 in Aachen statt und steht unter dem Arbeitstitel „Zuwanderung und Integration in den Städten – Chancen und Grenzen“.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist jede Mitgliedsstadt mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte. Die vorgesehenen Delegierten nehmen mit Stimmrecht an der Versammlung teil.
Der Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von fünf Personen mit Stimmrecht vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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