Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2015/307 befasst sich mit der Bildung eines Jugendamtselternbeirats auf Basis von § 9 des Kinderbildungsgesetz-Änderungsgesetzes. Ziel dieses Zusammenschlusses der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, einschließlich des Jugendamtes, der Kirchen sowie der Wohlfahrtsverbände. Der Fokus des Beirats liegt dabei auf übergeordneten Angelegenheiten, die über die Belange einzelner Einrichtungen hinausgehen, wobei die Interessen von Kindern mit Behinderung und Kindern mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden sollen.
Der Jugendamtselternbeirat verfügt über ein Mitwirkungsrecht, jedoch nicht über ein Mitentscheidungsrecht in Finanz-, Personal- oder Konzeptionsfragen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
Im Rahmen des Wahlverfahrens, das durch das Jugendamt organisiert und moderiert wurde, wurden fünf Vertreter aus unterschiedlichen Elternbeiräten gewählt. Die Besetzung umfasst eine erste Vorsitzende, eine zweite Vorsitzende sowie eine Schriftführerin und zwei weitere Mitglieder. Die Amtszeit des Beirats ist auf ein Jahr bis zur Neuwahl befristet.
Der Jugendhilfeausschuss soll beschließen, ein Mitglied des Jugendamtselternbeirats als ständiges beratendes Mitglied in den Ausschuss einzuberufen. Damit erhält der Beirat die Möglichkeit, zu Angelegenheiten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellung zu beziehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171011100312