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Sitzungsvorlage

Wahl der/ des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

2015/256 12.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/256 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Hintergrund der Vorlage ist die personelle Veränderung im Vorsitz des Ausschusses.

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. In der Sitzung vom 16. September 2014 wurde die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei festgelegt. Da das bisherige Ratsmitglied, welches als zweiter stellvertretender Vorsitzender fungierte, durch die Annahme der Wahl zum Bürgermeister sein Mandat verliert und am 21. Oktober 2015 den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss übernimmt, ist die Position des zweiten Stellvertreters vakant geworden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Ratsmitglied aus der Mitte des Ausschusses zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 und am 24. November 2015 vorgesehen.

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