Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich 'Castrop-Park Siemensstraße' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/228 den Bebauungsplan Nr. 226 Teil a für den Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ als Satzung beschlossen. Die Planung umfasst ein etwa 2,8 Hektar großes Gebiet in der Gemarkung Habinghorst. Ziel der Festsetzung ist die Entwicklung des Standorts zu einem Bereich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für ergänzende Gewerbebetriebe, sofern deren Emissionen mit der Umgebung vereinbar sind. Damit soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt gewahrt bleiben.
Die Planung sieht vor, die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente auf maximal 10 Prozent der Fläche zu begrenzen und die Nutzung von Bordellen sowie Vergnügungsstätten auszuschließen. Durch die neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten soll zudem die Reaktivierung einer leerstehenden Immobilie eines ehemaligen Gartenmarktes unterstützt werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit geprüft und in die Abwägung einbezogen. Die Verwaltung hat redaktionelle Änderungen vorgenommen, unter anderem zur Korrektur der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Aufnahme von Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz planungsrelevanter Arten. Der Ausgleich der ökologischen Eingriffe erfolgt über das städtische Ökokonto Obercastrop. Der Beschluss umfasst zudem die Genehmigung der Begründung inklusive des Umweltberichts und des Immissionsschutzgutachtens. Der Bebauungsplan tritt nach der Ausfertigung durch den Bürgermeister und der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150916114635
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150917132248
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20150929133727
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- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20150930144812
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