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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB

2015/266 20.10.2015 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 für das Plangebiet „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin, nördlich der Westhofenstraße und in der Nähe des Neuroder Platzes. Es umfasst eine Fläche von insgesamt 9.172 m², bestehend aus den Flurstücken 45, 331 und 333 der Gemarkung Castrop. Die Fläche wurde in der Vergangenheit als Grabeland genutzt und liegt derzeit brach. Die geplante Entwicklung sieht eine Nachverdichtung im Innenbereich vor, um eine wohnbauliche Nutzung zu ermöglichen, ohne zusätzliche landschaftlich wertvolle Flächen in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll. Die Ausrichtung des Projekts ist primär auf Familien ausgelegt, da die unmittelbare Nähe zur Cottenburgschule sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und bestehende soziale Infrastrukturen gegeben sind. Durch die Nutzung der Fläche im Siedlungszusammenhang sollen vorhandene Einrichtungen besser ausgelastet werden. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ergab keine Verbotstatbestände für das Vorhaben. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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