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Tischvorlage

Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2015

2015/208 14.09.2015 Kommunalwahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen der Tischvorlage 2015/208 das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 festgestellt. Bei insgesamt 61.453 Wahlberechtigten gab es 22.852 abgegebene Stimmen. Davon waren 22.517 Stimmen gültig, während 335 Stimmen als ungültig gezählt wurden.

Die Stimmenverteilung der Bewerber stellte sich wie folgt dar: Der Bewerber der SPD erhielt 9.677 Stimmen, der Bewerber der CDU/FWI 8.988 Stimmen, der Bewerber der B90/Grüne 1.883 Stimmen, der Bewerber der FDP 1.083 Stimmen und der Bewerber der DIE LINKE 886 Stimmen.

Da kein Bewerber mehr als die erforderliche absolute Mehrheit von 11.259 gültigen Stimmen erreichen konnte, wurde die Durchführung einer Stichwahl festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes treten die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen zur Stichwahl an. Dies sind der Bewerber der SPD sowie der Bewerber der CDU/FWI. Der Termin für die Stichwahl wurde auf den 27. September 2015 festgelegt.

Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgte durch die Wahlvorstände in den Stimmbezirken. Der Kommunalwahlausschuss ist bei der förmlichen Feststellung an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und auf die Korrektur von Rechenfehlern beschränkt. Gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte, die Leitungen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch erheben.

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