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Tischvorlage

Liquiditätsplanung 2015 4. Quartal

2015/271 22.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Tischvorlage 2015/271 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2015. Grundlage für die vorliegende Information ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.

Gemäß der Kommunalordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag in Anspruch zu nehmen. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde dieser Höchstbetrag auf 240 Millionen Euro festgesetzt. Zum Stand des 2. Oktober 2015 belief sich der tatsächliche Bestand an Kassenkrediten auf 202,5 Millionen Euro.

Die Planung umfasst die Prognose der künftigen Ausgaben sowie der zu erwartenden Einnahmen. Dabei werden alle bekannten betraglich bedeutsamen Posten sowie Schätzungen zu weiteren täglichen Zahlungsströmen berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der tatsächliche Kassenkreditstand aufgrund nicht einschätzbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Kreditaufnahme ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 27. Oktober 2015 dazu aufgerufen, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.

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