Bebauungsplan Nr. 79a Planbereich 'Cottenburg' hier: Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 79a für den Planbereich „Cottenburg“ einstellen. Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1985, welcher eine städtebauliche Neuordnung des Gebiets zum Ziel hatte, nicht weitergeführt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung besteht der ursprüngliche Plananlass zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr. Da die bestehenden Vorschriften des § 34 BauGB zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung als ausreichend erachtet werden, besteht kein Erfordernis für eine Fortführung des Verfahrens. Mit der Einstellung des Verfahrens sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der räumliche Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplans ist in der zugehörigen Anlage der Vorlage dokumentiert. Die Vorlage liegt dem Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 19. November 2015 zur Beratung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150923154140