Bebauungsplan Nr. 113 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ 1. Bebauungsplan Nr. 113 Teil 1 Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 113 Teil 1 hier: Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Aufhebungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 113 Teil 2 und Teil 3 Einstellung der Bebauungsplanverfahren Nr. 113 Teil 2 und Nr. 113 Teil 3 hier: Beschluss zur Einstellung der Aufstellungsverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/238 Beschlüsse zur Neugestaltung der Planungsstruktur im Gewerbegebiet Habinghorst vorgelegt. Der Ausschuss beabsichtigt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1kom13 Teil 1 einzuleiten. Damit einher geht der Vorschlag, die Aufhebungssatzung sowie die Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sollen die laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 113 Teil 2 und Teil 3 eingestellt werden.
Die Begründung für das Vorhaben liegt in der veränderten Planungssituation. Da die ursprünglichen Planungsziele zur Ansiedlung von Gewerbe nach dem Rückzug des Bergbaus nicht mehr bestehen, soll der Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 in einen unbeplantten Innenbereich gemäß § 34 BauGB überführt werden. Die Aufhebung dient zudem der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Da der aktuelle Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Ausschluss von zentrenrelevanterm Einzelhandel enthält, soll durch die Aufhebung die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 241 geschaffen werden. Dieser soll die bestehende Nahversorgungsstruktur sichern, indem er Ansiedlungen von Einzelhandel, die schädliche Auswirkungen auf die Stadtzentren haben könnten, steuert. Ziel ist es, die Flächen im Gewerbegebiet langfristig für das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu sichern. Die Umsetzung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172509100243
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150925095149
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150928122429