Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Castrop-Rauxel 2015 - 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel legt mit der Sitzungsvorlage 2015/279 den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2015 bis 2020 vor. Der Plan basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW. Ziel der Vorlage ist die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, um die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung durch das Land nicht ausreicht, um den aktuellen Standard der Jugendarbeit zu halten. Im Rahmen der Planung wurden die Finanzbedarfe für Einrichtungen in freier Trägerschaft angepasst. Während sich die Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendzentren im Jahr 2015 noch nach der bisherigen Systematik unter Berücksichtigung von Sachkostensteigerungen und Personalkosten richten, ist ab dem Jahr 2016 eine jährliche Anpassung der Personalkosten um 1,5 Prozent vorgesehen. Sonstige Förderungen bleiben unverändert.
Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 205.000 Euro. Für die Jahre 2016 bis 2020 sieht die Planung steigende Sachaufwendungen vor, die von 451.400 Euro im Jahr 2016 bis auf 467.650 Euro im Jahr 2020 ansteigen. Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen soll durch die Entfallung einer Konsolidierungsmaßnahme sowie durch Minderaufwendungen bei anderen Buchungsstellen erfolgen. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert, sofern die entsprechenden Veränderungen im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat umgesetzt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172710100285
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151028115046