Entwicklung der Bodenrichtwerte in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/241 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung befasst sich mit der Entwicklung der Bodenrichtwerte in Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Anwendung eines neuen Bewertungsschemas durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten. Dieses sogenannte „Lagewertverfahren“ wurde entwickelt, da die bisherige Methode, Bodenrichtwerte allein aus der Kaufpreissammlung abzuleiten, aufgrund sinkender Verkaufszahlen und einer geringen Anzahl an Kauffällen in vielen Zonen an ihre Grenzen stieß.
Das neue Modell nutzt eine Regressionsformel, die objektive Lagekriterien wie Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Erschließungsqualität sowie subjektive Faktoren wie die Imagebildung der Gebiete einbezieht. Durch die Verschneidung von Geodaten in einem geografischen Informationssystem und die Auswertung von rund 1.400 Kaufpreisfällen aus den Jahren 2002 bis 2014 konnte ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden.
Die Anwendung des Modells führte im Stadtgebiet zu Anpassungen der Bodenrichtwerte. Während in vielen Bereichen geringe Abweichungen auftraten, wurden in Gebieten mit deutlichen Differenzen – insbesondere im Norden der Stadt – die Werte durch Zu- und Abschläge an die Ergebnisse des Lagewertmodells angepasst. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch in Zonen ohne aktuelle Verkaufsfälle marktgerechte Bodenrichtwerte auszuweisen. Der Betriebsausschuss 3 soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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