Beirat für Kunst und Stadtgestaltung hier: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und Stadtgestaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/282 regelt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Entschädigungen gemäß § 8 der Beiratssatzung neu festlegen, wobei die Regelung der Sitzungsentschädigung rückwirkend zum 1. Januar 2015 wirksam werden soll.
Die Neuregelung sieht vor, die Entgelthöhe an den bisherigen Entschädigungen für den Umlegungsausschuss zu orientieren und die Abrechnung zu pauschalieren. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für die individuelle Berechnung von Sitzungsentschädigungen und Fahrtkosten zu reduzieren. Laut Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine erhöhten finanziellen Anforderungen für den Haushalt.
Für den Vorsitzenden des Beirats ist eine jährliche Pauschale von 1.000 Euro zuzüglich einer Sitzungspauschale vorgesehen. Der stellvertretende Vorsitzende erhält 500 Euro pro Jahr sowie eine Sitzungspauschale. Für die externen Fachmitglieder und die sachkundigen Bürger wird eine Sitzungspauschale in Höhe von 120 Euro pro Sitzung vorgeschlagen. Für die Fraktionsmitglieder ist kein Entgelt vorgesehen, da deren Aufgaben bereits durch die allgemeinen Fraktionszuschüsse abgedeckt sind. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung soll ohne gesonderte Rechnungsstellung nach der letzten Sitzung des Jahres für das gesamte zurückliegende Kalenderjahr erfolgen.
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