Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Beschlussfassung der 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2016

2015/285 30.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen Beschlussvorschlag zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung vor. Kern der Vorlage ist die Anhebung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 15 auf 17 Prozent, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Durch die Erhöhung werden für das Jahr 2016 zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 100.000 Euro erwartet. Die Verwaltung führt zudem an, dass die Gerätedichte in Castrop-Rauxel mit etwa 227 Einwohnern pro Geldspielautomat über dem Durchschnitt der untersuchten Vergleichsstädte liegt. Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass in Städten wie Dorsten oder Recklinghausen bereits Sätze von 16 Prozent gelten, während andere Städte wie Oberhausen oder Münster Sätze von 19 Prozent festgesetzt haben.

Neben der steuerlichen Anpassung sieht die Vorlage redaktionelle Änderungen in verschiedenen Paragrafen der Satzung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2017 aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit einem Rückgang der Steuereinnahmen aus Automatenbesteuerung um mindestens 30 Prozent zu rechnen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.

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