Bebauungsplan Nr. 230 Planbereich „Karlstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Bebauungsplan Nr. 230 für den Planbereich „Karlstraße“ als Satzung beschlossen. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie die Verabschiedung redaktioneller Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,9 Hektar an der Grenze zwischen den Ortsteilen Behringhausen und Obercastrop. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und die Abrundung des Ortsrandes durch die bauliche Ergänzung bestehender Strukturen sowie die erstmalige Bebauung bisher ungenutzter Flächen. Durch die Festsetzung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten sollen die Wohnnutzung sowie mit dem Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe gefördert werden. Geplant ist die Errichtung von etwa zwölf Gebäuden. Um Nutzungskonflikte, etwa durch bestehende Sportanlagen oder Verkehrslärm, zu vermeiden, sind Festsetzungen zum Schallschutz sowie zur Gestaltung von Grünstrukturen vorgesehen.
Die Planung sieht vor, die vorhandene technische Infrastruktur zu nutzen, wodurch kein zusätzlicher Aufwand für Straßen oder Kanalisation entsteht. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft oder Klima festgestellt. Für den Ausgleich von Biotopwertverlusten werden Maßnahmen über das Ökokonto der Stadt zugewiesen. Vor Baubeginn sind zudem archäologische Untersuchungen in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchzuführen. Die Verwaltung beziffert den Verwaltungsaufwand auf etwa 44.000 Euro, wobei sich die Grundstückseigentümer anteilig an den Planungs- und Gutachterkosten beteiligen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160414150751
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160414150756
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160414150802
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20160414150808
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