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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.10.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 konsumtiver Aufwand „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“

2016/297 03.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19. Oktober 2016. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße.

Nach einer vorangegangenen Ausschreibung und Submissionsrunde ergab sich ein Auftragswert von rund 230.000 Euro. Da der Rat der Stadt bereits im Juni 2016 Mittel in Höhe von 180.000 Euro bereitgestellt hatte, entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Euro. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, um die Durchführung der Arbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen zeitnah zu ermöglichen.

Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die Maßnahmenliste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ändern, indem die Deckenerneuerung und Straßenentwässerung in der Marienstraße (Zuwegung Friedhof Wittener Straße) entfällt. Die zusätzlichen 50.000 Euro für die Cottenburgstraße werden durch Mehrerträge aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 45.000 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei der genannten Maßnahme in der Marienstraße in Höhe von 5.000 Euro gedeckt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch Zuwendungen gefördert, sodass der städtische Eigenanteil bei 23.000 Euro liegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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