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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushalts- jahr 2016

2016/013 25.01.2016 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/013 des Haupt- und Finanzausschusses regelt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2015 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2016. Die Verwaltung beantragt hierzu verschiedene Beschlüsse für den Rat der Stadt.

Im investiven Bereich sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 283.387,63 € sowie Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 1.212.049,65 € übertragen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten wird zudem eine Übertragung von 3.991,04 € für konsumtive Aufwendungen vorgeschlagen.

Hinsichtlich der konsumtiven Haushaltsführung sieht der Vorschlag die Übertragung von 95.618,93 € für Aufwendungen und 87.269,86 € für Auszahlungen aus dem Jahr 2015 vor. Diese Ausnahmen begründet die Verwaltung damit, dass die entsprechenden Einzahlungen bereits realisiert wurden oder – wie im Fall der schulischen Inklusion – die Einzahlung erst im Februar 2016 erfolgt. Ein wesentlicher Teil der konsumtiven Mittel dient der Abrechnung von Leistungen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Auftrag des Landes, für die die entsprechenden Zuweisungen bereits erfolgt sind.

Die Übertragungen erfolgen unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie der Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirksregierung Münster. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Übertragung aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab angelegt wurde und die Mittel nur für die konkret bezeichneten Maßnahmen zur Verfügung stehen.

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