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Sitzungsvorlage

Liquiditätsplanung 2016 4. Quartal

2016/201 06.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/201 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2016. Grundlage für die Vorlage ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.

Die Planung dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur rechtzeitigen Erbringung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 Euro festgesetzt. Dieser Wert blieb auch durch den im Mai 2016 beschlossenen Nachtragshaushalt unverändert.

Die Liquiditätsplanung basiert auf der Berücksichtigung künftiger Ausgaben sowie zu erwartender Einnahmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist dabei die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Liquiditätsplanung für das vierte Quartal 2016 zur Kenntnis nimmt.

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