Aufgabe des Spielplatzes Malterscheidtstraße und stattdessen Einstufung als Grünanlage
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. September 2016 liegt die Vorlage 2016/206 zur Änderung der Nutzung des Spielplatzes Malterscheidtstraße vor. Die Verwaltung hat im Zuge einer Jahreskontrolle aller städtischen Spielplätze durch eine externe Fachfirma festgestellt, dass die Anlage in der Malterscheidtstraße nicht den geltenden Sicherheitsnormen DIN EN 1176, 1177 und 18034 entspricht.
Die Anlage, die Anfang der 1980er Jahre als Rollschuhplatz konzipiert wurde, umfasst eine asphaltierte Fläche sowie ein als Kunstobjekt dienendes Zechenförderrad. Die technische Überprüfung ergab, dass das Rad Fangstellen für Kopf und Hals aufweist und zudem der erforderliche Fallschutz fehlt. Um die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien für Spielplätze zu gewährleisten, sieht der Beschlussvorschlag die Aufgabe der Spielfläche vor.
Stattdessen soll die Fläche als Grünanlage weitergeführt werden. Durch diese Umwidmung entfallen die spezifischen Anforderungen der Spielplatznormen für das Kunstobjekt. Die Fortführung der Fläche als Grünanlage erfolgt unter der Zuständigkeit des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen und wurde mit dem zuständigen Bereich für Kinder, Jugend und Schule abgestimmt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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