Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW; Feuerwerk-Verbot an Silvester für Privatpersonen

2016/163 07.06.2016 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde im Betriebsausschuss 1 ein Antrag zur Regelung des Feuerwerksnutzung in Castrop-Rauxel behandelt. Der Antrag fordert, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig auf professionelle Pyrotechniker zu beschränken und für Silvester lediglich ein Feuerwerk an einem festgelegten Standort durch Fachpersonal zuzulassen.

Als Begründung für das Vorhaben wurden die Belastungen für Tiere durch Lärm, Licht und Gerüche sowie die potenzielle Gefahr für das Tierwohl angeführt. Zudem wurden Umweltbelastungen, Kosten für Rettungskräfte, Krankenhauspersonal und die Straßenreinigung sowie das Risiko von Personenschäden genannt.

Die Verwaltung prüfte die rechtliche Grundlage des Antrags auf Basis des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 an den Tagen des 31. Dezembers und 1. Januars grundsätzlich von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Zwar haben die örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, das Abbrennen in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten zu untersagen, die im Antrag genannten Gründe decken sich jedoch nicht mit den rechtlich vorgesehenen Voraussetzungen für eine solche Anordnung. Da die kommunale Rechtsetzung an das Bundesrecht gebunden ist, wurde der Beschlussvorschlag gefasst, den Antrag abzulehnen und den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

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