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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich: 'Südliche Grimbergstraße' hier: Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

2016/212 07.09.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/212 die Erweiterung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229 mit dem Titel „Südliche Grimbergstraße“ beschlossen. Der Planbereich umfasst etwa 0,7 Hektar im Stadtteil Schwerin und wird durch eine Anpassung der Erschließungsplanung im Südwesten leicht verändert. Der ursprüngliche Titel „Östlich der Funkestraße“ wurde aufgrund der geplanten Erschließungsstraße angepasst.

Die Planung verfolgt das Ziel, eine Wohnbebauung zur Nachverdichtung des Siedlungsbereichs Schwerin zu ermöglichen. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, das primär der Errichtung von Einfamilhäusern dient. Eine Projektentwicklungsgesellschaft beabsichtigt, das Areal zu entwickeln, wobei im Nordosten die Errichtung eines Spielplatzes vorgesehen ist, der nach Fertigstellung an die Stadt übergeben werden soll. Die Erschließung erfolgt über die Grimbergstraße.

Im Rahmen der Planung sind bauliche Maßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Da die Bebauung eine Flächenversiegelung und den teilweisen Entzug von Baumbestand mit sich bringt, ist der Investor zur Durchführung von 30 Ersatzpflanzungen verpflichtet. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Konflikte für die geplante Nutzung. Aufgrund von Schadstoffwerten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem mit dem Kreis Recklinghausen abzustimmenden Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren werden durch den Investor getragen.

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