Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung Planbereich „Bladenhorster Straße/ Schlenkestraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/003 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 228 für den Planbereich „Bladenhorster Straße/ Schlenkestraße“ im Stadtteil Behringhausen. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss für die Änderung des Plans.
Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 480 Quadratmeter im Südwesten von Castrop-Rauxel. Der Anlass für die Änderung ergibt sich aus der Information einer Eigentümerin, dass eine privatrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1987 eine Bebauung vorsah, die im ursprünglichen Bebauungsplan nicht berücksichtigt wurde. Durch die Erweiterung der vorhandenen Baugrenze in Richtung Norden soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Grundstücksflächen baulich zu nutzen. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor und legt Festsetzungen zur überbaubaren Fläche, zur maximal zulässigen Gebäudehöhe sowie zur Dachform und Dachneigung fest.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingereicht. Die Anregungen der Behörden bezogen sich primär auf den Artenschutz, während die Fragen der Öffentlichkeit die überbaubare Grundstücksfläche und mögliche Beeinträchtigungen durch die Bebauung betrafen. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß dem beiliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung beschließen und die Begründung billigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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