Bebauungsplan Nr. 246 Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 246 für den Planbereich „Gewerbegebiet Knepper“ beschließen. Das etwa 7,6 Hektar große Areal befindet sich im Ortsteil Deininghausen an der Stadtgrenze zu Dortmund und umfasst den auf dem Castrop-Raxeler Stadtgebiet liegenden Teil des ehemaligen Betriebsgeländes des Kraftwerks Gustav Knepper. Die Fläche wird im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung ausgewiesen, weshalb im Zuge der Aufstellung auch eine Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren vorgesehen ist.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachnutzung der Fläche zu schaffen. Nach dem Netzgang des Kraftwerks im Dezember 2014 soll gemeinsam mit der Stadt Dortmund ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, die Ansiedlung neuer Betriebe zu ermöglichen, wobei die konkreten Betriebsarten im weiteren Verfahren festgelegt werden.
Im Rahmen des Planungsverfahrens sollen die Erschließung des Gebiets, die Verkehrsgestaltung sowie die Vereinbarkeit der gewerblichen Nutzung mit den angrenzenden Wohn-, Landwirtschafts- und Freiraumflächen untersucht werden. Zudem sind Themen wie Lärmschutz, Altlasten sowie Boden- und Artenschutz zu prüfen. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Erarbeitung eines ersten Vorentwurfs sowie die Abstimmung mit der Stadt Dortmund geplant, gefolgt von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151209100737