Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.08.504100 (Beihilfen)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zu beantragen. Konkret geht es um eine Erhöhung der Mittel bei der Buchungsstelle für Beihilfen in Höhe von 305.710 Euro im Ergebnisplan sowie um den entsprechenden Betrag im Finanzplan.
Hintergrund der Vorlage ist der jährliche Beihilfeaufwand der Stadt. Als Dienstherr trägt die Stadt die Kosten für krankheitsbedingte Aufwendungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger, sofern diese nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Da die genauen Kosten im Vorfeld nicht exakt kalkulierbar sind, orientiert sich die Veranschlagung an den Anforderungen der Versorgungskasse aus dem Vorjahr.
Im laufenden Jahr wurden neben den monatlichen Abschlägen bereits zwei Sonderzahlungen geleistet, wodurch der bisherige Bedarf die ursprüngliche Veranschlagung übersteigen wird. Der voraussichtliche Gesamtbedarf bis zum Jahresende wird auf über 1,77 Millionen Euro geschätzt, was einen zusätzlichen Mittelbedarf von rund 305.710 Euro zur Folge hat.
Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch vorhandene Haushaltsmittel erfolgen. Diese stammen aus Erstattungen und Rückzahlungen von zu viel gezahlten Sanierungsgeldern aus Vorjahren im Bereich der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten. Da die Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich.
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